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Führerschein: AM

Das ist die Klasse AM. Kleinkrafträder und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Kategorie: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge

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2.6.02-003 - Welche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?

2.6.02-010 - Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?

2.6.02-016 - Sie wollen auf öffentlichen Straßen fahren. Welche Versicherung muss für Ihr Fahrzeug abgeschlossen werden?

2.6.02-017 - Wodurch weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben?

2.6.02-023 - Das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirades ist nicht mehr gültig. Welche Folgen hat es, wenn Sie damit weiterhin fahren?

2.6.02-026 - Welche Dokumente müssen Sie mitführen, wenn Sie ein Kleinkraftrad fahren?

2.6.02-030 - Durch eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie das Fahrzeug dennoch auf öffentlichen Straßen benutzen?

2.6.02-036 - Wegen einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug ist eine Begutachtung erfolgt. Wozu sind Sie verpflichtet?

2.6.02-038 - Nach Umbauten an Ihrem Fahrzeug ist eine Begutachtung erforderlich. Wann muss diese erfolgen?

2.6.02-039 - Welche technische Änderung führt bei einem Zweirad im Regelfall zum Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis?

2.6.02-040 - Welche technische Änderung am Zweirad kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?

2.6.02-041 - Wann müssen Sie spätestens ein neues Versicherungskennzeichen an Ihrem Zweirad anbringen, um übergangslos weiterfahren zu dürfen?

2.6.02-042 - Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?

2.6.02-406 - Welche Folgen hat ein ungültiges Versicherungskennzeichen für die Benutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen?

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